Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 wird der Umgang mit invasiven Arten erstmals für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt. Die EU führt in entsprechenden Listen diejenigen Tier- und Pflanzenarten auf, die für das Gebiet der EU insgesamt als invasiv gelten. Die Einschleppung von Exemplaren gelisteter Arten in Gebiete, in denen diese bisher noch nicht vorkommen, soll künftig möglichst verhindert werden; dazu werden Frühwarn- und Überwachungssysteme entwickelt. Für die bereits in den Mitgliedstaaten etablierten oder weit verbreiteten Arten sollen Managementmaßnahmen entwickelt werden, damit deren Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen, sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden. Voraussetzung für das Management der bereits in Deutschland etablierten Arten ist ein bundesweit abgestimmtes, möglichst einheitliches Vorgehen. Die von den Bundesländern gemeinsam erarbeiteten Managementmaßnahmen werden hiermit - wie von der EU-Verordnung vorgesehen - der Öffentlichkeit zur Anhörung vorgestellt.
Die Maßnahmenblätter derjenigen Arten, zu denen Sie hier Stellung nehmen können, finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
Eine Stellungnahme ist bis zum Ende der Anhörungsfrist am 2. Dezember 2024 möglich.
Detaillierte, erläuternde Informationen zu Hintergründen dieser Anhörung finden Sie hier: Download Einleitung_Öffentlichkeitsbeteiligung_2024.pdf
Die Einstufung der Arten, für die Stellungnahmen eingereicht werden können, in die Kategorien "etabliert" bzw. "noch nicht etabliert" für Deutschland finden Sie hier: Download Differenzierung-Art-16-und-19_Anhoerung_2024.pdf
Informationen zum Vorkommen von Arten, für die Stellungnahmen eingereicht werden können, in den Bundesländern ("länderspezifische Anlage") finden Sie hier: Download Verbreitung_der_Arten_in_den_Bundesländern_2024.pdf
Dieses Anhörungsportal gibt Ihnen die Gelegenheit, sich mit den Inhalten der geplanten Managementmaßnahmen gegen die invasiven Arten von EU-weiter Bedeutung auseinanderzusetzen. Die am Anhörungsportal beteiligten Bundesländer, die für die Umsetzung der Verordnung verantwortlich sind, nehmen Ihre Anregungen entgegen und werten sie im Rahmen des möglichen Gestaltungsspielraums für die weitere Ausgestaltung des Managements aus. Nutzen Sie diese Chance!
Damit Ihre Stimme Gehör finden kann und um uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:
1. Formulieren Sie Ihre Anregungen möglichst konkret, denn es können nur Argumente berücksichtigt werden, die sich direkt auf die vorgesehenen Managementmaßnahmen beziehen.
2. Fügen Sie ggf. eine Begründung oder Quellenangabe hinzu.
3. Sofern sich ein Argument sinngemäß auch auf andere Arten bezieht, genügt es, dies bei der Rückmeldung auf eine Art zu vermerken. Sie brauchen Argumente nicht mehrfach einzutragen.
4. Jedes Argument zählt nur ein Mal! Es macht also keinen Sinn, mehrfach gleiche Einwendungen einzugeben, um den Argumenten scheinbar mehr Gewicht zu verleihen. Was zählt, ist die Qualität des Arguments und die Begründung sowie Belege in Form veröffentlichter, wissenschaftlicher Quellen.
5. Bitte geben Sie Ihren Namen, E-Mailadresse und Ihr Heimatbundesland an, damit wir Ihre Einwendung zuordnen können. Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit dem Text Ihrer Einwendung. Anonyme Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
Vielen Dank!
Rechtlicher Hintergrund, Fristen und weitere Hinweise (Stand 10.09.2024):
Auf Grund von Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten vom 22. Oktober 2014 (Abl. EU L 317/35) ist gemäß § 40f Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2542) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der derzeit gültigen Fassung eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den nach § 40e des Bundesnaturschutzgesetzes vorgesehenen Managementmaßnahmen durchzuführen.
Die Entwürfe der Managementmaßnahmen zu Arten dieser Anhörung sowie Erläuterungen und Hintergrundinformationen liegen vom 1. Oktober 2024 bis zum 1. November 2024 öffentlich aus. Die Anhörungsfrist endet am 2. Dezember 2024. Die ausgelegten Dokumente werden zur Ansicht und mit der Möglichkeit, sich frühzeitig an deren Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung zu beteiligen, in diesem Anhörungsportal bis zum Ende der Anhörungsfrist bereitgestellt. Bitte verwenden Sie für Stellungnahmen vorzugsweise das Anhörungsportal. Alternativ können die Unterlagen auch in den zuständigen Dienststellen der Bundesländer eingesehen werden. Dort bestünde dann ebenfalls die Möglichkeit, Stellungnahmen (auch zur Niederschrift) abzugeben. Bitte informieren Sie sich in Ihrem zuständigen Bundesland.
Die Managementmaßnahmen dienen als einheitliche Handlungsempfehlung, letztlich zuständig für die konkrete Ausgestaltung des Managements invasiver Arten sind die Bundesländer.
Die Verordnung zu invasiven Arten finden Sie hier: Download VO_EU_1143_2014.pdf
Die dritte Aktualisierung der Unionsliste finden Sie hier: Download DVO_EU_2022_1203.pdf